Wer übernimmt die Kosten meiner Physiotherapie?

Verstehen Sie die Kostenübernahme für Physiotherapie in der Schweiz: Selbstzahler oder über die Grundversicherung? Wir klären Ihre Fragen und bieten Klarheit.
Physiotherapie ist teuer – wer kommt für die Kosten auf? Meine Krankenkasse?

Physiotherapie – wer kommt für die Kosten auf? Zahlt die Krankenkasse?

Diese Frage wird uns im Praxisalltag immer noch häufig gestellt, was uns zeigt, dass für viele Patienten die Kostenübernahme noch unklar ist. Dabei ist es gar nicht so kompliziert. Hier erklären wir Ihnen kurz und bündig, wer für die Behandlungskosten aufkommt und wie das Verrechnen abläuft.

Bezahlt die Krankenkasse meine Physiotherapie? Der Mann auf dem Behandlungstisch stellt sich genau diese Frage.

Vorausgesetzt Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die Physiotherapie, werden die Kosten von der obligatorischen Grundversicherung der Militär-, Unfall- und Invalidenversicherung vollumfänglich übernommen. Bei der Abrechnung über die Krankenkassen wird der Selbstbehalt, die sogenannte Franchise, noch abgezogen.

Sie können, sofern Sie in der Schweiz leben, selbstständig in der Vertragspolice mit Ihrer Krankenkasse auswählen, wie hoch die Franchise ausfallen soll (300–2500 CHF). Nach Abzug bzw. Aufbrauchen dieses Selbstbehaltes muss die versicherte Person noch 10% des Rechnungsbetrages aus eigener Tasche übernehmen. Die restlichen 90% werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Die Preise für die Behandlungen sind durch Tarifverträge mit den Militär-, Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherern kantonal geregelt und können unter www.physioswiss.ch eingesehen werden.
Wichtig zu wissen: Die Grundversicherungen übernehmen keine Kosten für Behandlungen ohne ärztliche Verordnung.

Übernimmt denn nicht meine Zusatzversicherung auch die Behandlungen?

Öfter wird uns die Frage gestellt, ob die physiotherapeutische Behandlung über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgerechnet werden kann. Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Da die Physiotherapie als Leistung der Grundversicherung gilt und abgerechnet wird, kann sie nicht zusätzlich als Komplementärbehandlung von den Versicherern übernommen werden.

Krankenkassen übernehmen zu grossen Teilen die Behandlung durch Ihren Physiotherapeuten. Sie müssen dafür aber noch einige Punkte beachten.

Wie sieht es aus, wenn ich die Kosten freiwillig selbst übernehmen möchte?

Als Selbstzahler-/ in können Sie jederzeit physiotherapeutische Behandlungen, klassische Massagen oder andere angebotenen Dienstleistungen der Praxis, welche Sie aufsuchen, in Anspruch nehmen- auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall wird Ihnen nach Abschluss der Behandlung seitens der Praxis eine Honorarrechnung zugestellt, welche Sie begleichen müssen und nicht bei Ihren Versicherern einreichen können. Die Preise sind dabei von Praxis zu Praxis verschieden und unterliegen keinen Tarifverträgen.

Bekomme ich am Ende der Therapieserie dann eine Rechnung oder wie geht die Abrechnung vonstatten?

Nach beendeter Therapieserie (von den Ärzten werden in der Regel 9 Behandlungen verordnet), wird die Rechnung in den meisten Fällen direkt elektronisch an die Versicherung übersendet (dies ist nur möglich mit einer gültigen ärztlichen Verordnung). Es gibt nur noch wenige Krankenkassen, welche die Rechnungen auf postalischem Wege in Papierform übermittelt bekommen möchten. Das abrechnungstechnische Vorgehen wird dadurch aber nicht verändert.
Die Honorarrechnungen für Privatzahlende wird Ihnen nach Ende der vereinbarten Behandlungen (Praxisintern geregelt, oftmals nach 5 Terminen) in der Regel auf postalischem Wege zugesendet.

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben sollten- bitte zögern Sie nicht und sprechen Sie uns direkt an.

Dieses Physiotherapie-Wissen stammt von:

Julien Fröhlich

Dipl. Physiotherapeut